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Assistentin für zahnärztliches Praxismanagement

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Der Beginn des 4. AZP-Lehrgangs der Zahnärztekammer Nordrhein ist für Januar 2013 geplant. Die Aufnahmeprüfung findet am 6. Oktober 2012 statt und umfasst die Gebiete Fachkunde, Abrechnung, Rechnen, Betriebswirtschaftslehre und Allge­meinbildung.

Der AZP-Lehrgang wird ca. 1. Jahr dauern. In 468 Unterrichtsstunden, berufsbeglei­tend und (vorzugsweise!) mittwochs, freitags und samstags durchgeführt, werden qualifi­zierte Kenntnisse in folgenden Gebieten vermittelt:

 

 

            A:            Zahnärztliches Abrechnungswesen

 

            B:            Praxis- und Qualitätsmanagement

 

            C:            Rechts- und Wirtschaftskunde

 

            D:            Informations- und Kommunikationstechnologie

 

            E:            Personal- und Kommunikationsmanagement

 

            F:            Berufs- und Arbeitspädagogik

 

Die Zugangsvoraussetzungen zum AZP-Lehrgang sind:

 

            a)      die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (früher Zahnarzthelferin)

            b)      die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (zum Lehrgang werden max. 36 Kursteilnehmerinnen zugelassen)

            c)      eine mindestens einjährige Tätigkeit als Zahnmedizinische Fachangestellte (früher Zahnarzthelferin)

 

 

Die Gebühr der Aufnahmeprüfung beträgt Euro (€) 50,00. Die Lehrgangskosten betragen Euro (€) 3.000,00 zuzüglich einer Gebühr für die Abschlussprüfung in Höhe von Euro (€) 300,00.

 

Es besteht die Möglichkeit einer Finanzierungshilfe nach dem „Aufstiegsfortbil­dungsförderungsgesetz“ (AFBG).

 

Nähere Informationen und Anmeldeunterlagen über:

 

Zahnärztekammer Nordrhein

Karl-Häupl-Institut

Frau Galle / Herr Ohde

Emanuel-Leutze-Str. 8

40547 Düsseldorf

Telefon 0211-5260556

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