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Der Beginn des 4. AZP-Lehrgangs der Zahnärztekammer Nordrhein ist für Januar 2013 geplant. Die Aufnahmeprüfung findet am 6. Oktober 2012 statt und umfasst die Gebiete Fachkunde, Abrechnung, Rechnen, Betriebswirtschaftslehre und Allgemeinbildung.
Der AZP-Lehrgang wird ca. 1. Jahr dauern. In 468 Unterrichtsstunden, berufsbegleitend und (vorzugsweise!) mittwochs, freitags und samstags durchgeführt, werden qualifizierte Kenntnisse in folgenden Gebieten vermittelt:
D: Informations- und Kommunikationstechnologie
E: Personal- und Kommunikationsmanagement
F: Berufs- und Arbeitspädagogik
Die Zugangsvoraussetzungen zum AZP-Lehrgang sind:
a) die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (früher Zahnarzthelferin)
b) die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung (zum Lehrgang werden max. 36 Kursteilnehmerinnen zugelassen)
c) eine mindestens einjährige Tätigkeit als Zahnmedizinische Fachangestellte (früher Zahnarzthelferin)
Die Gebühr der Aufnahmeprüfung beträgt Euro (€) 50,00. Die Lehrgangskosten betragen Euro (€) 3.000,00 zuzüglich einer Gebühr für die Abschlussprüfung in Höhe von Euro (€) 300,00.
Es besteht die Möglichkeit einer Finanzierungshilfe nach dem „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (AFBG).