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Wichtige Information zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Die Teilnahme am Aktualisierungskurs erfordert für Zahnärzte/-innen eine gültige Fachkunde.

Wichtige Information zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Voraussetzung für die Teilnahme am Aktualisierungskurs ist der Besitz eines gültigen Röntgenscheins.


Wie Ihnen bereits bekannt ist, müssen nach der neuen Röntgenverordnung die Fachkunde im Strahlenschutz/die Kenntnisse im Strahlenschutz alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an  einem von zuständiger Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Die Zahnärztekammer Nordrhein bietet wieder zeitnah für alle Betroffenen Aktualisierungskurse in der bewährten Form an. Sollte im Hinblick auf Ihre „persönliche“ 5-Jahresfrist kein fristgerechter Kurs angeboten werden, empfehlen wir Ihnen, einen früheren Kurstermin wahrzunehmen oder sich um einen anderweitig von zuständiger Stelle angebotenen Aktualisierungskurs zu bemühen.

 
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Datum der letzten Aktualisierung: 02. Dezember 2009